Was (leider meist nur) hilft ist eine möglichst schnelle Eskalation. Ich hatte die Einverständniserklärung zu der Verwendung von MS Teams seinerzeit nicht unterschrieben. https://www.youtube.com/watch?v=SCUrTKZS11c, 12.01.21 Formulare für das Einverständnis der Nutzer (Schüler). vielleicht können wir einfach als autarke Agrarnation weiterleben…so ähnlich wie Nordkorea…, Naja US Hersteller gut, US Bildungssystem… föderalistisch… u.a. Schule ist eine sehr wichtige Station im Leben eines jeden. Daher meinen größten Respekt und viel Erfolg weiterhin, um möglichst viele Menschen von der Notwendigkeit Deiner Denkweise zu überzeugen! Aber es ist wichtig, die graue tumbe Masse aufzuwecken und auf die Probleme bei der Weitergabe der persönlichen Daten aufmerksam zu machen. deren etwas IT-affinere Helfershelfer einer verwerflichen DDoS-Attacke schuldig gemacht, indem sie eine hoffnungslos unterdimensionierte Infrastruktur mit tausenden Impfterminanfragen bombardiert haben … (;-)). Öffentliche Einrichtungen haben weder Infrastruktur noch verständiges Personal, um auch nur im Ansatz mitzuhalten. Darf der Kontrolleur auch meine privaten Bilder untersuchen? In der aktuellen zeitlich begrenzten Situation sollten diese Datenschutzprobleme übergangen werden, was nicht heißt, das es dauerhaft in Ordnung wäre. Ich bin froh, dass ich mit den Eltern meiner Schüler/-innen einen tollen Austausch habe, auch weil wir den Datenschutz unserer Schüler/-innen achten. muss. Mehrere Konferenzen und Fortbildungen mit Zoom habe ich bereits abgelehnt. Die BV regelt welche Features genutzt werden dürfen und welche nicht (Nutzungskonzept) und den Datenschutz und vieles mehr. Genau, es geht um das Prinzip und nicht um die Suche nach Lösungen, wie aktuell ein Unterricht durchgeführt werden kann. Wenn Eltern, Schülerinnen oder Schüler einer Nutzung amerikanischer Softwareprodukte ausdrücklich widersprechen, werden äquivalente Lehrangebote zur Verfügung gestellt. Nein, es sollte grundsätzlich keine Namensnennung erfolgen, aber allgemeine Nennung des Verdachtsfalls ist zulässig. Zudem müssen die Lösungen datensparsam konfiguriert und mit von der Schule vergebenen, pseudonymisierten Zugangsdaten genutzt werden. Einfacher gesagt: ein menschliches Miteinander. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Anbieter bestimmte Nutzungsdaten, wie z.B. Oder vielleicht mit ein paar Schüleraufsätzen??? Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Anbieter bestimmte Nutzungsdaten für eigene Zwecke verwendet oder an Werbepartner weitergibt. Sehr gut zum lesen – incl. Aber für den Moment hatte ich keine andere Wahl, als die Software zu installieren, sonst hätte ich den Unterricht verpasst. Kannst Du Microsoft Teams ablehnen, Die Schule bindet diese dann in Moodle ein. Dies ließe sich beispielsweise dadurch bewerkstelligen, dass Daten vollständig auf deutschen oder europäischen Servern verarbeitet werden oder ein Datentreuhänder zwischengeschaltet wird. Das macht den Trackern das Leben schwer. Müssen sie sich vor der Kamera zeigen? In dieser Zeit kann man realistisch betrachtet nicht einmal das nötige Know-how erwerben und pflegen, geschweige denn anwenden. Neben dem Fakt, dass eben genau diese Daten personenbeziehbar sind, musste ich nicht lange nachdenken, dass bei der Verwendung der Software natürlich mehr Daten anfallen. Was durfte häufig nur verwendet werden? Es ist keinem zu empfehlen, von einem System, das man nicht kennt, einfach so Daten zu versenden, erst recht, wenn es sich um sehr persönliche Dinge handelt. Ja, aber nur wenn ein datenschutzkonformes Tool zum Einsatz kommt, dessen Nutzung verpflichtend angeordnet wurde (§ 1 Abs. Als Gründe werden hierfür ein „besseres“ und „motivierendes“ Lernen angegeben. Hier wird eigentlich per Skript mit unserem Spendenwidget nachgeladen. Ja, Microsoft 365 (neben Teams auch Office 365,…) wird zwar für den gesamten Education-Bereich kostenlos angeboten, aber mit mindestens gleichen Sicherheits- und Datenschutz. Auch hier ist eine reine Transportverschlüsselung nicht ausreichend zur Gewährleistung der Vertraulichkeit gegenüber dem Dienstleister. Nase fassen, da das Thema Datenschutz und Digitale Medien ähnlichen Sprengstoff Der US Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act (CLOUD-Act) vom 23. Viele Schulen in Deutschland setzen hierbei auf die Einwilligung der Betroffenen. Beim ersten Lockdown habe ich auch gesagt, so jetzt muss schnell was funktionierendes her. Ihre Betroffenenrechte. Datenschutzbeauftragte sind meist keine Hilfe, selbst die Frontalunterricht per Videokonferenz funktioniert nicht. Während Personaler im konkreten Fall sicher leichter an meinen Artikel kommen als an Daten aus Schulclouds sieht die Situation bei potentziellen Algorithmen, die gleich Massen an Schüler:innendaten auswerten aber anders aus…. B. https://www.heise.de/news/Schulen-brauchen-Klarheit-beim-Datenschutz-4993139.html. Ich habe die größte Hochachtung vor Schulleitern, die keine Software an ihrer Schule einsetzen, deren Datenverarbeitungen sie nicht durchschauen und deren Betrieb sie nicht sicherstellen können. Warum ich keine Beschwerde beim HDBI eingereicht habe? Vor Einsatz eines Systems sollten die Schülerinnen und Schüler sowie bei Minderjährigen deren Eltern auf die Vertraulichkeit verpflichtet werden. Diese bösen Schulen, diese bösen Lehrer. Gruß von einem Berufsschullehrer…, Hier ein interessanter Vergleich der bayrischen Lernplattform Mebis zu Microsoft Teams aus Sicht eines Lehrers: https://youtu.be/qWK5Grt_VmI. Zweitens: Datenschutz im Unterricht als Teilziel guter Mediennutzung zu thematisieren. https://de.wikipedia.org/wiki/CLOUD_Act Dieser Verarbeitungsvorgang ist nach dem EuGH-Urteil derzeit allerdings nur noch unter sehr engen Voraussetzungen möglich, welche nach der derzeitigen Rechtslage für Schulen nur schwer zu erfüllen sind. 7. Dafür gibt es spätestens seit dem Urteil zu Schrems II des Europäischen Gerichtshofs keine Rechtsgrundlage mehr. Als es dann zur Schulschließung kam waren ich und ein Freund von mir die einzigen aus meiner Klasse die MS-Teams nicht verwendeten, auch wenn einige Lehrer bis heute der Meinung sind das die verwendung Pflicht sei. Thema Urheberrecht Alle vom Betreiber dieser Webseite erstellten Inhalte stehen unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Reden wollte er nicht mit mir, er meinte nur, ich sollte zur Schulleitung gehen. Mit unserem Immobilienmarktplatz immo.inFranken.de, das Immobilienportal von inFranken.de, dem reichweitenstärkstem Nachrichten- und Informationsportal in der fränkischen Region, steht Ihnen für Ihre Suche nach einer Immobilie in Franken ein starker Partner zur Seite. Die Aufgabe der Datenschutzaufsichtsbehörden, im Hinblick auf den Schutz der Daten von Kindern die Öffentlichkeit aufzuklären (Art. Natürlich ist es ein offenes Geheimnis, dass so natürlich geschaut werden soll, ob die Schüler denn auch dem Unterricht frönen; nur lässt sich damit eben nicht gut argumentieren. Ich kann nichts daran ändern, dass Lehrer*innen keine Unterstützung erhalten und in vielen Fällen eigenverantwortlich Dienste einsetzen müssen. meine Gratulation zu Deinem Artikel und ein Vorbild für die Falls Sie als Schule eine kostenlose cloudbasierte Lösung (wie z. Handeln wollte ich, als ich mich zusätzlich bei Microsoft anmelden sollte. ARD-Reportage „Das Microsoft Dilemma“ von 2018. Bewerte Namen. Es handelt sich allerdings um eine sehr verbreitete Lösung, die auch in anderen Anwendungen leicht zu nutzen ist. Was gilt für die Mitschriften bei Elterngesprächen? Und deshalb ist es gut und wichtig, dass dieser Missstand einer breiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis gelangt. Dank Lukas müssen allerdings seine Mitschüler dieses untragbare Tool nun erleiden. Darf die Schule eine Instagram- bzw. Zumindest hier in Bayerischen Schulsystem werden so Aufgaben wie IT-Beauftragter, möglicherweise auch Datenschutzbeauftragter und andere „Pöstchen“ von Lehrern als Zusatzaufgaben zur Karriereförderung übernommen. Und über eine Maschine und das damit zusammenhängende System den Zugang zu Wissen zu steuern übersieht, das Vertrauen in ein menschliches Miteinander die Grundlage für jeden weiteren Wissenserwerb bildet. 4. Im moment wird meine Klasse weiter über Teams unterrichtet ohne dass ich es verwenden muss. Wenn nun ein Schüler (kein Lukas) diese Daten weitergibt, können beliebige Personen in den geschützten Klassenraum. An Universitäten funktioniert das doch auch schon seit Langem, hätte man sich da nicht was abschauen können? Was würde MS wohl eher machen… Aber das hält mich nicht auf. BetreiberInterviews: Ein Einsatz von Microsoft Office 365 in Verbindung mit Cloud-Funktionen ist datenschutzrechtlich nur zulässig, wenn letztere auf eigenen IT-Strukturen des Verantwortlichen („on-Premises-Lösung“) oder von Stellen innerhalb der EU/des EWR, die keiner Herausgabepflicht nach dem US-CLOUD-Act unterliegen, technisch umgesetzt werden (Hinweis: Die aktuellen Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sehen ebenfalls einen Verzicht auf die Cloud-Speicherung vor; IT-Grundschutzkompendium Baustein APP.1.1.A12 Verzicht auf Cloud-Speicherung). >“Ich habe nicht einmal die Aufsichtsbehörde informiert, …“ Ich finde es grossartig, wie du dich für deine Rechte eingesetzt hast und auch in unangenehmen Situationen hartnäckig geblieben bist. Neben datenschutzrechtlichen Aspekten ergeben sich somit auch potentielle Konflikte mit originärem Schulrecht. Hinweise zu Passwortgestaltung und –Aufbewahrung gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter: Allgemeine Hinweise, Einladungen zu Schulveranstaltungen etc. Fotos) zur Veröffentlichung (z.B. Und das Argument von der schlechteren Nutzbarkeit der Alternativen stimmt sicher auch nicht immer – warum operieren auch Jugendleiter und Eltern mit Whatsapp (das Facebook gehört) – Threema und Wire sind genauso gut; Signal sogar genau so einfach, da es automatisch per Handynummer funktioniert (was einer von ganz wenigen Kritikpunkten ist)? der Fall. Im Gegensatz zu macher „professioneller“ datenschutzproblematischer Cloudlösung wie Teams oder Zoom, die in manchen Konstellationen auch viele Probleme machen können. Nachdem es offensichtlich über Jahre hinweg egal war was mit den abgegebenen Daten gemacht hat, müssen nun in der Pandemie destruktiv (DDoS, falsche Ansprechpartner) die Möglichkeiten des Onlineunterrichts angegriffen werden. > Auf dass wir noch mehr solche Segnungen wie den Cookie-Banner-Wald bekommen…. Allerdings ist zu bedenken, dass BBB vermutlich kein Kommunikationstool ist. Über Jahre hinweg verarbeitete die Schule Daten, ohne damit transparent umzugehen. Der theoretische Datenverlust und die daraus realistischen Folgen sollte mal hier ganz nüchtern abgewogen werden – gerade in Pandemiezeiten! So findet systembedingt eine Übermittlung bestimmter Nutzungsdaten, wie z.B. [Wieviel % der Nutzenden lesen EULAs? Grundsätzlich verantwortlich dafür ist das dezentrale Bildungssystem mit angehängten, weltfremden Akteuren. Außerdem schiebt der LDSB in Punkt 4 („Die Schulen müssen vorläufig die Übermittlung jedweder Art von Diagnosedaten unterbinden.“) den schwarzen Peter wieder der Schule zu. Ich denke, du solltest eine eigene Firma gründen und anfangen ein Europäisches Betriebssystem und Office Produkte entwickeln. In Baden-Würrtemberg läuft ein Projekt unter enger Begleitung des LfdI BW Herrn Dr. Hier kann es ebenfalls passieren, dass Unternehmen Clouddienste wie z.B. Menschen erziehen sollte. Verletzung von Datenschutz muss nicht rechtswidrig sein Der in einigen Kommentaren geäußerte Vorwurf, „die“ Schulen und / oder „die“ Lehrer würden sich nicht kümmern, ist nicht ganz fair, siehe z. Ach ihre Kommune hatte kein Geld? Nehmen wir eine einfache Schule mit 1000 Schülerinnen und Schülern. Konkret: Die freie Plattform moodle müsste – auch zentral seitens des Bundes – viel mehr gefördert und standardisiert werden. Wie und für was genau lege ich eine Datenschutzfolgenabschätzung an? Sie sind nicht allein auf der Welt. Hi Lukas, Das geht auch anonym. Die in Art. Google und Facebook verdienen ihr Geld mit Werbung, die auf persönliche Profile zugeschnitten ist. Können Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an Videokonferenzen verpflichtet werden? abgeschlossen wurde und in diesen Verträgen auch der Umfang der Datenverarbeitung geregelt ist, reicht ein Verweis auf diese Dokumente aus. Und das genau ist das rechtliche Problem beim Distanzunterricht: DIe Teilnahme am Unterricht ist gekoppelt an die Verwendung von MS-Teams,Zoom etc. Eltern um pragmatische Adhoc-Lösungen zu verhindern? 48 DS-GVO nur zulässig, wenn diese auf eine in Kraft befindliche internationale Übereinkunft wie z.B. Man soll einfach ankreuzen können, welche Dienste man nutzen will. Eine Lösung kann daher darin liegen, zu verhindern, dass amerikanische Anbieter personenbezogene Daten verarbeiten (können). Ist aber natürlich auch immer eine Einladung für Quertreiber… Bessere und kurzfristig realisierbare Vorschläge kommen selten. Dadurch zwingt Microsoft seine Kunden indirekt in die Microsoft eigene Cloud. Warum die schlauen Bayern (bei der guten Luft in der Vorstufe zum Paradies) nicht durchblicken was da mit ihnen gemacht wird ist mir schleierhaft. Als Frage möchte ich dann aber doch noch loswerden, lieber Lukas, wer hat Euch denn die Hardware und den Serverraum inklusive der mindestens 250MBit synchronen Internetleitung für den BigBlueButton gestellt, ist ja doch eine tolle Maschine die man da betreiben muss? Und wenn du Lukas, gleich damit anfängst, dann bin ich guter Hoffnung, dass wir unsere Daten auch in Europa behalten. Auch ein datenschutzkonformer Messenger (z.B. Nach der Schrems II-Entscheidung des EuGH sind bei Übermittlungen personenbezogener Daten in die USA jedoch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass ein im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau wie in der EU gewährleistet wird. Sorry Sie reden da von individuellen Problemen eine Youtube Seite aufzurufen. Auch hier gilt: Eine zentrale Vorhaltung von Zugangsdaten erhöht immer das Risiko eines Missbrauchs, insbesondere bei Online-Diensten aufgrund deren ständiger Verfügbarkeit. 13 DS-GVO sowie bei Speicherung auf dem privaten Endgerät die Beachtung der technisch-organisatorischen Datensicherheitsanforderungen. Bei 6-10 fachen Kosten bucht kein Kunde freiwillig beim lokalen Provider – toller Plan, Microsoft. Weitere Informationen hierzu auch im Web-Seminar Schulischer Datenschutz - Teil 3: Soziale Netzwerke, Facebook, WhatsApp. Zum Austausch von Materialien gibt es darüber hinaus datenschutzkonforme Landeslösungen wie die. Arbeiten in IT Softwareschmieden die nicht mit Unternehmen außerhalb der EU Zusammenarbeiten, sind ganz spärlich gesät. Und plötzlich ist es auch möglich, dass die Dienste getrennt genutzt werden. Dies ist wichtig zu wissen, denn Intention des Gesetzgebers war es, den Verantwortlichen zu strafen, nicht die Stelle, die die Einhaltung der Datenschutzregelungen überwachen soll […] Danke für die Mühe die Konsequenzen der einseitig kanalisierten Online-Unterrichtes aufgezeigt zu haben. Ich schrieb der Lehrkraft, dass ich das nicht tun möchte und erfuhr dabei, dass die Schulleitung scheinbar immer noch davon überzeugt ist, die Datenverarbeitung sei rechtmäßig. http://lernenonline.bildung-rp.de Diese gewährleistet die Datensicherheit durch die Verwendung eines landeseigenen Servers. Die 1743 gegründete Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) ist mit rund 39.000 Studierenden eine der großen Forschungsuniversitäten Deutschlands. Ich selber achte seit der DSGVO darauf, wer welche Daten erhebt. Das mache ich auch und vor allem am von Dir aufgeworfenem „DDOS“ fest. Man könnte als Website-Betreiber auch einfach auf Tracking- und Drittanbieter-Cookies verzichten. Das ist ein netter naiver Blick aus Schülersicht, der hier die Schule angreift, der aber leider nicht so sehr viel mit der Realität zu tun hat. Ich habe nicht einmal die Aufsichtsbehörde informiert, weil ich dachte, dass sich das Problem durch Kommunikation schnell löst. Das Land Hessen finanziert eine BigBlueButton-Instanz bei einem externen Anbieter. Sofern eine Lehrkraft es als notwendig erachtet, über Messenger mit Eltern, Schülerinnen und Schülern zu kommunizieren, kommen nur europäische Anbieter, die eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbieten, in Betracht (z. Datenschutzregeln gab es und gibt es nicht erst seit der DSGVO. Die Übersendung der Aufnahmen darf dabei nicht per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Ich kann dich daher nur zum Durchhalten beglückwünschen und dazu, dass du dir das Etikett „Querulant“ nicht anheften lässt. Was tun die eigentlich? Tatsächlich ist das bisher kein Problem, da der eigentliche „Konflikt“ mit dem Datenschutzbeauftragten und der Schulleitung stattfindet – und eher weniger mit Lehrer:innen, die ich im Unterricht habe. Daher ist hier vieles noch im Fluß, so dass zukünftig weitere Anpassungen durch Microsoft zu erwarten sind. Es musste in kurzer Zeit einfach gehandelt werden, damit die Schüler möglichst gut durch die Zeit begleitet werden konnten. Deinetwegen müssen nun alle Deine Mitschüler auf guten, stabilen Distanzunterricht verzichten. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vertraglich auszugestalten. Dies ist insofern wichtig und folgenreich, als viele Datenübermittlungen in die USA auf dieses Instrument gestützt wurden. Aber das hier erneut die Schule und konkret die dort arbeitenden Menschen angeprangert werden, statt der Stellen die für die personelle, technische und materielle Ausstattung des kompletten Bildungsbereichs zuständig sind, ist leider typisch deutsch. Das ist ein logischer Fehlschluss, dem sie leider auch unterliegen. Ich finde es in höchstem Maße alarmierend, dass das Verhalten von Lukas hier durchweg gutgeheißen wird. Schuld sollen teils DDoS-Angriffe sein. Ich sehe das auch eher als potenzielles Plus. In meiner Praxis bin ich leider immer wieder mit dem ‚Normalfall‘ konfrontiert. gefragt, warum keinem Lehrer in D von seinem Arbeitgeber ein Dienstlaptop gestellt wird? Oder nutzen Sie – was sehr zu begrüßen wäre – sicherheitstechnisch sehr gut konfigurierte Linux-Systeme? Kann ich nur empfehlen. März 2018) gibt amerikanische Behörden die Möglichkeit, von US-Unternehmen (bzw. Wie soll da ein kritisches Bewusstsein entstehen, das auch das Thema „Datenschutz“ einschliesst? Ich bin froh, dass in der Klasse meiner Tochter mit Teams gearbeitet und damit ein einigermaßen sinnvoller Unterricht durchgeführt werden kann. Das oben gepriesene Jitsi verwendet eine extra Youtube Einbettung mit der _jeder_ Teilnehmer einer Konferenz ein Youtube Video teilen kann. 3 DS-GVO sogar eine maßgebliche Einschränkung für Datenverarbeitungen im außereuropäischen Ausland. „Weltverachtender OP Source Code Enthusiasten“ – Russischer ging es jetzt nicht? Mein Gymnasium hat genau das gleiche Problem. Recht am eigenen Bild: https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/recht-am-eigenen-bild/, Weitere Informationen hierzu auch im Web-Seminar Schulischer Datenschutz - Teil 5: Bilder auf Schulhomepage und im Themenfeld "Recht am eigenen Bild", Weitere Informationen hierzu auch im Web-Seminar Schulischer Datenschutz - Teil 7: Unterrichtsmitschnitte. Lieber Lukas, vielen Dank für Deine Schilderungen. Der Streaming-Dienst will nicht oder das Spiel lässt sich online nicht spielen? Wer das ignoriert hat, der soll sich jetzt nicht beschweren, wenn die Betroffenen anfangen sich zu wehren. 2. Dazu Bedarf es aber noch Jahre. diesbezüglichen Herausgabeverlangen ergibt sich damit ein Verstoß gegen Art. Eine Rechtsgrundlage kann ebenso durch eine rechtliche Festlegung bestehen. Man benötigt also noch weitere Tools, um mit den Schülern synchron zu kommunizieren. Das ist so nicht korrekt, diesbezüglich habe ich auch die Bestätigung der Aufsichtsbehörde. Daher ist es auch die Forderung der Landesdatenschutzbeauftragten, dass der Gesetzgeber eine Rechtsgrundlage für digitalen Unterricht schafft. Rechtsstaat bedeutet dass der Staat sich an das Recht hält, nicht dass er die Bürger striezen kann. Ich hasse es, mein Personen meines Berufs pauschal verunglimpft werden. Ist der Einsatz außereuropäischer Videokonferenzsysteme in der aktuellen Corona-Situation zulässig? Das kann man so machen, die Opfer sind aber die, die in der Schule etwas lernen sollen. Hier gibt es Unterstützung bei der Vorgehensweise: -welche alternativen Softwarelösungen möglich sind, sofern dir bekannt Siehe: www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/verschluesselung/, Hier gelten die Informationspflichten nach Art. die Daten, die bei der Essensbestellung entstehen (externer Caterer)? Kenne ich: Man wird nicht ernst genommen… Abgesehen davon ist es eh schöner, mit Freunden einen gemütlichen Beamer-Abend mit Urlaubsfotos zu machen. Wie kann man Lehrer sein und es einem gleichzeitig egal sein, ob man gerade die Zukunft der Kinder nachhaltig ruiniert? Leider ist letztere Spezies extrem weit verbreitet und es wäre wichtig, dass bereits in der Schule entsprechend aufgeklärt wird. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Dienst keine Anmeldung durch die Schülerinnen und Schüler erfordert und keine personenbezogenen Daten (z. Handelt es sich um Auskunftsansprüche, müssen diese auf jeden Fall beantwortet werden. Aus diesem Grund hatte ich zwar immer Bauchweh mit dem Unterricht über Teams (und vor allem der exzessiv genutzten 365Cloud), habe mich aber nie beschwert, nicht zuletzt, weil ich natürlich auch froh darüber war, dass überhaupt Unterricht stattfindet. Betroffene haben immer einen Auskunftsanspruch bei Behörden/Einrichtungen etc., die ihre Daten erheben. DDoS-Attacke bedeutet nicht, dass der Mailserver lahmgelegt wurde, es handelte sich um in konkreten Fall drei Personen, die eine Auskunft nach Art. Das muss man sich also erstmal leisten wollen… Nicht dass noch jemand auf die Idee kommt, Daten mit WhatsApp zu teilen, oder noch schlimmer, per „digitaler Postkarte öffentlich für jeden einsehbar“ (d.h. per unverschlüsselter Email). Stimmt so nicht. Ich bin froh endlich von Jitsi auf Teams umsteigen zu können. Unter Umständen kann die Auskunft verweigert werden, wenn beispielsweise Rechte/Datenschutzrechte Anderer verletzt werden, bei unverhältnismäßigem Aufwand (z.B. Man stelle sich vor, dass ich in 20 Jahren vor einem intransparenten Algorithmus stehe, der mich für einen Job ablehnt, weil ihm ein Text nicht passt, den ich damals im Politikunterricht geschrieben habe. 6 Schulgesetz vorgesehene Möglichkeit, eine verbindliche Nutzung digitaler Lehr- und Lernmittel vorzusehen, wird verzichtet. Weiter unten (s. d.) habe ich Links gepostet, die belegen, dass seit über 15 (!) „Die vorübergehende Nutzung amerikanischer Videokonferenzsysteme ist hinnehmbar, wenn folgende Punkte beachtet werden: – Bereits eingesetzte Lösungen US-amerikanischer Anbieter müssen auf schuleigenen Systemen betrieben werden, oder es müssen, bei Inanspruchnahme eines Dienstleisters im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 Datenschutz-Grundverordnung, die Konferenzdaten auf Systemen deutscher oder europäischer Anbieter verarbeitet werden. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Zoom, Microsoft Team und andere kommerzielle Dienste. Datenschutzbeauftragte an Schulen sind Lehrkräfte, die dafür vielleicht eine halbe oder eine maximale eine volle Unterrichts-Stunde pro Woche angerechnet bekommen (wenn überhaupt) müssen aber wie in unserem Fall eine Schule betreuen, die über 150 fest installierte PC-Systeme, eine MDM für mehrere Hundert ipads, einen selbst gehosteten MDM-Server, einen schulinternen Server und 2200 tägliche Nutzer (ohne Erziehungsberechtigte) verfügt. Eine Einwilligung reicht nicht immer aus. Bist Du Dir ganz sicher? https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/20200616_pm_schrems2.pdf. Auch hier werden u. U. personenbezogene Daten (z.B. Kommunen und Land schieben sich die Verantwortung dafür nämlich gegenseitig zu. Der entscheidende Satz ist hier: „Den Schulen müssen professionell administrierte Server zur Verfügung stehen und Programme, die sinnvoll didaktisch genutzt werden können.“. In RLP gibt es tatsächlich seit August letzten Jahres tatsächlich eine Möglichkeit, ... Nächster Beitrag Weiter Microsoft Teams – Einwilligung. Und bei der Wahl und Nutzbarkeit der notwendigen Unterrichtsmittel ist dies in einigen Bundesländern tatsächlich von den einzelnen gesetzlichen Regelungen gedeckt. 51 22765 Hamburg. Ich war verwirrt da es immernoch hieß, dass alles Pflicht ist, also hakte ich wieder nach, und erfuhr plötzlich, dass MS-Teams doch keine Pflicht sei. Gastbeiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Leider hakt der an einigen Stellen, aber eine neutrale Berichterstattung oder wenigstens die Einordnung von kontrovers diskutierten Aspekten war wahrscheinlich auch nicht das Ziel. Das finde ich einen wichtigen Punkt. Provokativ gefragt: was bringt es, die Ansammlung von Metadaten bei Microsoft zu verhindern, wenn die Schüler*innen dadurch weiter an Unterricht einbüßen? Und wenn man dies in der Schule so konsequent fordert, dann bitte auch konsequent auf Smartphones verzichten. Sprachunterricht braucht Kontakt, Austausch und Interaktion. Um das greifbarer zu machen: Wenn mir die Schulbehörde vorschreiben würde, mit einem Lagerfeuer und Rauchzeichen meine Matheergebnisse an die Lehrkraft in Form von Morsezeichen-Rauchwolken zurückzumelden, darf ich schließlich auch nicht gegen Brandschutzauflagen verstoßen, hoheitlicher Auftrag hin oder her. Ich fühle mich jedenfalls dazu gezwungen mich nach Microsoft Alternativen umzusehen – denn ich möchte auch in Zukunft der ‚Herr über meine Daten‘ bleiben. @Sterin McCollis Grundschülern nicht zuzumuten – unbedienbar und instabil wenn es für Schulen vom Landkreis wie bei uns betrieben wird. 44 ff. Ein ähnlich gesinnter aus NRW. Hier muss ein gesicherter Übertragungskanal, beispielsweise eine entsprechenden Lernplattform, ein datenschutzkonformer Messenger oder andere sichere Übermittlungsmöglichkeiten, gewählt werden. Die Verarbeitung deiner Daten, in dem Fall Microsoft, fällt als Auftragsverarbeiter auch in die gleiche Kategorie.
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